( Gero Riedel, 3. Juni 2009 )
Das neue öffentliche Rechnungswesen ist erfunden. Die Doppik.
Ich bin ein Befürworter von Transparenz und kaufmännischer Buchführung in den öffentlichen Haushalten. Aber die Doppik ist nun das Dritte System einer Buchführung neben der bisherigen Kameralistik und einer ordentlichen kaufmännischen Buchführung.
( Gero Riedel, 3. Juni 2009 )
Das neue öffentliche Rechnungswesen ist erfunden. Die Doppik.
Ich bin ein Befürworter von Transparenz und kaufmännischer Buchführung in den öffentlichen Haushalten. Aber die Doppik ist nun das Dritte System einer Buchführung neben der bisherigen Kameralistik und einer ordentlichen kaufmännischen Buchführung.
Man hat nicht auf Bewährtes zurückgegriffen, sondern mit viel Aufwand eine Buchführung für die öffentlichen Haushalte erfunden. Diese Erfindung, nur die Umsetzung in den 215 Brandenburger Landkreisen, kreisfreien Städte, Städten, Gemeinden und Ämtern, wird in Brandenburg den Steuerzahler mindestens 50 Millionen Euro kosten – bundesweit mindestens 1,6 Milliarden Euro.
Es ist völlig richtig, dass bei den öffentlichen Haushalten Besonderheiten gibt, die in einer normalen Buchführung nicht enthalten sind. Aber dafür wäre die normale kaufmännische Buchführung in ihrem vorhandenen Rahmen erweiterbar. Was unbedingt Bestandteil einer „öffentlichen kaufmännischen Buchführung“ sein muss, ist eine integrierte Kosten- und Leistungsrechnung. Auch dieses ist mit den marktüblichen Programmen möglich.
Warum dann eine neue Erfindung? Diese trennt auch heute wieder zwischen einem Finanz- und einem Ergebnishaushalt. In der Kameralistik hießen diese Verwaltungs- und Vermögenshaushalt.
Euphorisch hat man sich auf die Begriffe Bewertung und Abschreibung gestürzt. Hier kommen wir zu den „Stilblüten“. Was ist eine Straße wert? Wir errechnen die Gestehungskosten und schreiben die über die Nutzungsdauer ab. Oder was sind die kommunalen Straßen, Parkbäume, usw. wert?
Dies sind für mich keine Investitionen, die einem Wertverzehr unterliegen, sondern Infrastrukturmaßnahmen für den Bürger sind. Da sie nicht zur Veräußerung bestimmt sind, haben sie auch keinen Veräußerungswert, bzw. Zeitwert. Mit Fertigstellung sind diese schon „wertlos“. D.h. sie gehen direkt in die Kosten ein. Dies könnte man auch mit einer „Sofortabschreibung“ bezeichnen.
Damit sind Abschreibungen nicht notwendig, da in einem privatwirtschaftlichen Betrieb die Abschreibungen nur zur Minderung des Ergebnisses führen und für die Unternehmen positive steuerliche Auswirkungen haben.
Steuerliche Auswirkungen gibt es aber in den öffentlichen Haushalten nicht. Abschreibungen führen damit nur zur Erhöhung der Ausgaben, die keine sind. Die Folgen für den öffentlichen Haushalt sind, dass man entweder die geplanten Ausgaben alle ausgibt und dann mit den Abschreibungen zu einem negativen „Verlust“ Ergebnis kommt. Dies widerspricht aber dem in der gesamten Bundesrepublik gültigen Haushaltsgrundsätzegesetz, wo nach alle öffentlichen Haushalte ausgeglichen sein müssen.
Andererseits wird man mit einem ausgeglichenen Haushalt und Gelder in Höhe der gebuchten Abschreibungen nicht ausgeben können.
Anders sieht es bei Gebäuden und Grundstücken aus. Diese kann man unter bestimmten Voraussetzungen einer Veräußerung zuführen. Aber um nicht in die Zwickmühle eines nicht ausgeglichenen Haushalts zu geraten, könnte man eine ergebnisneutrale Abschreibung in Form einer aktiven und passiven Wertberichtigung vornehmen.
Die Doppik kann nur der erste Schritt, wenn auch der falsche Schritt, zu einer kaufmännischen Buchführung sein, der sehr viel „Lehrgeld“ gekostet hat.