Direktwahl der Landräte
Geschrieben von Redaktion am Juni 03 2009 00:00:00

( Gero Riedel, 3. Juni 2009 )



Mehr Basis-Demokratie durch die die Direktwahl der Landräte ist zwingend notwendig.

Nicht dass der Bürger damit direkt auf die kommunalpolitischen Entscheidungen Einfluss nimmt, aber er soll bestimmen können, wer ihn bei diesen Entscheidungen vertritt.


Erweiterte Neuigkeit

( Gero Riedel, 3. Juni 2009 )



Mehr Basis-Demokratie durch die die Direktwahl der Landräte ist zwingend notwendig.

Nicht dass der Bürger damit direkt auf die kommunalpolitischen Entscheidungen Einfluss nimmt, aber er soll bestimmen können, wer ihn bei diesen Entscheidungen vertritt.

Das Amt eines Landrates hat zwei Funktionen. Einerseits ist er der politische Repräsentant, und andererseits ist er der Leiter der Kreisverwaltung. Dies ist eigentlich ein Widerspruch in sich. Einerseits kann sich jeder Bürger für dieses Amt zur Wahl stellen, aber es werden – glücklicherweise - keine Anforderungen an diese Wahl gestellt. Andererseits wird aber für die Führung einer Verwaltung ein guter Fachmann benötigt, der politisch unabhängig sein sollte.

Aber die Direktwahl der Landräte in Brandenburg ist ein erster Schritt.

Um noch mehr Basis-Demokratie zu erreichen müssen wir das politische Amt vom Verwaltungsamt trennen. Leider haben die Kommunen in Deutschland keine Gewaltentrennung. Es gibt in den Kommunen nur die Exekutive. Eine Legislative für die Kommunen ist in Deutschland nicht vorgesehen. Dies gilt nicht nur für die Landkreise, sondern auch für alle Städte und Gemeinden. Wer mehr Basis-Demokratie will muss sich für die Trennung von Legislative und Exekutive einsetzen, bzw. für die Schaffung einer kommunalen Legislative. Damit wären auch eine Trennung zwischen einem politischen Vertreter, dem Landrat oder Bürgermeister und den Verwaltungsleitern, den Gemeinde-, Stadt- und Kreisdirektoren gegeben.

Da heute das kommunale „Parlament“ Bestandteil der Verwaltung ist, werden die ureigensten Aufgaben des „Parlaments“, die Kontrolle der Verwaltung und die Finanzhoheit ad absurdum geführt. Heute kontrolliert sich die Verwaltung selbst. Der Einfluss der Bürger ist nur gering und abhängig vom Wohlwollen der gewählten Gemeindevertreter und den Verwaltungen.

Wie viel Rechte ein Bürger hat, ist nach dem neuen Kommunalverfassungsgesetz abhängig davon welche Rechte dem Bürger in den jeweiligen Hauptsatzungen zugestanden wird. Heute haben wir in Brandenburg nicht mehr gleiches Recht für alle Bürger, wie in der bisherigen Gemeindeordnung für ganz Brandenburg gültig, sondern 420 verschiedene Bürgerrechte. Jeweils so viel Rechte, wie eine Gemeinde ihren Bürgern zugesteht. Bürgerrechte sind damit beliebig geworden. Welche Rechte ein Bürger hat ist von seinem Wohnort abhängig.

Ein klares „Ja“ zur kommunalen Selbstbestimmung, aber Bürgerrechte müssen für alle gleich sein. Sie stehen über der kommunalen Selbstbestimmung.